Kritische Infrastrukturen stehen weltweit im Fokus von Cyberkriminellen.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Organisationen folgender zehn Sektoren gehören ungeachtet ihrer Größe zu den kritischen Infrastrukturen:
- Energie
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Transport und Verkehr
- Gesundheit
- Medien und Kultur
- Wasser
- Ernährung
- Finanz- und Versicherungswesen
- Siedlungs-Abfallensorgung
- Staat und Verwaltung
Die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur unterliegen jedoch nicht der Regulierung durch das BSIG.
Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) müssen gemäß § 8a Absatz 1 BSIG ihre Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind, gegenüber dem BSI auf geeignete Art nachweisen.
Als Prüfer mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG führen wir bei Ihnen gerne externe Audits durch und beraten Sie bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
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