Die externe verantwortliche Elektrofachkraft:

Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, herstellen, betreiben, prüfen oder instand halten benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).

Die verantwortliche Elektrofachkraft ist die natürliche „Person, die als Elektrofachkraft nach 3.1 die Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.“
(DIN VDE 1000-10 (2021-06) Abschnitt 3.2) (Unternehmerpflichten sind z.B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.)

Neben der persönlichen Eignung der Person, wird eine der folgende Qualifikationen für eine verantwortliche Elektrofachkraft benötigt:

  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Industriemeister
  • Handwerksmeister
  • Diplomingenieur Elektrotechnik (Bachelor / Master)

Außerdem sind eine entsprechende Berufserfahrung sowie gute Kenntnisse über aktuelle Normen und Vorschriften notwendig.

Nicht jeder Betrieb hat die personellen Mittel, eine V-EFK aus den eigenen Mitarbeitern zu benennen.

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren gut geschulten Fachkräften durch die Beauftragung einer externen verantwortlichen Elektrofachkraft für Ihren Betrieb.

Hier eine Aufstellung über typische Tätigkeiten einer E-VEFK, welche zur rechtssicheren Organisation im Bereich der Elektrosicherheit eines Unternehmens nötig sind:

Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an.