Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) ist eine spezialisierte Person, die von Unternehmen zur Unterstützung bei der Erfüllung der Arbeitssicherheitspflichten engagiert wird. ASiG regelt in Deutschland die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und regelt deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Gemäß ASiG können Unternehmen, je nach Art, Umfang und Gefährdungspotenzial ihrer Tätigkeiten, verpflichtet sein, eine interne oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Zur Beratung im Bereich der Arbeitssicherheit stellen wir Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG. Schreiben Sie uns für weitere Informationen.